Erklärung zur Barrierefreiheit

Brinn Computer ist bemüht, die Website brinn-computer.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter brinn-computer.de erreichbare Website einschließlich der öffentlichen Informations- und Blog-Seiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA weitgehend konform. „Weitgehend konform" bedeutet, dass die Anforderungen ganz überwiegend erfüllt sind und uns keine wesentlichen Verstöße bekannt sind; einzelne, nicht abschließend auszuschließende Abweichungen werden fortlaufend behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Zum Zeitpunkt dieser Erklärung sind uns keine wesentlichen nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, teilen Sie uns dies bitte über die unten genannten Kontaktwege mit — wir bessern zeitnah nach.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

  • Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus und „Zum Inhalt springen"-Link,
  • semantische Struktur (Überschriften, Landmarken, beschriftete Bedienelemente),
  • Alternativtexte für Bilder und aussagekräftige Verlinkungen,
  • ausreichende Farbkontraste,
  • Berücksichtigung von „Bewegung reduzieren" (prefers-reduced-motion),
  • lokal ausgelieferte Schriftarten (kein Laden von Drittanbietern).

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der umgesetzten Maßnahmen. Die Erklärung wird bei Änderungen aktualisiert.

Barrieren melden — Feedback und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten anfordern? Wenden Sie sich gern an uns:

Brinn Computer, Amine Bassiouni
E-Mail: info@brinn-computer.de
Telefon: (0511) 410-430-0

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden, die die Einhaltung der Anforderungen des BFSG überwacht.

Stand: August 2026